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   VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23.WI.D   

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VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23.WI.D (https://dejure.org/2023,45914)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.11.2023 - 28 L 1210/23.WI.D (https://dejure.org/2023,45914)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. November 2023 - 28 L 1210/23.WI.D (https://dejure.org/2023,45914)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 S 1 HDG, § 43 Abs 1 S 2 HDG, § 43 Abs 2 HDG, § 68 Abs 1 HDG, § 39 Abs 1 HVwVfG, § 45 Abs 1 HVwVfG, § 45 Abs 2 HVwVfG
    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (66)

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42).

    Dabei sind alle Begleitumstände einschließlich des Kontextes und der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene, auf der die Äußerungen fielen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34).

    Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).

    Ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen in einem Chat kann dazu führen, dass ein Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).

    Denn in diesen Fällen fordern die auch dem Beamten zustehenden Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), dass die Vertraulichkeit der Kommunikation respektiert wird und eine staatliche Sanktion unterbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 48).

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 50).

    Der Schutz der Vertrauenssphäre geht in einem solchen Fall auch dann nicht verloren, wenn der Staat etwa im Wege einer Durchsuchung eines Mobilfunkgerätes Kenntnis von vertraulichen Äußerungen erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 51; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23 -, juris).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Das kommt insbesondere bei einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 55, 57, 91 und vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1/22 -, juris Rn. 38; OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2023 - 31 B601/23.O -, juris Rn. 18).

    Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte oder die Beamtin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 21 m.w.N.), seine Gesinnung also ihren Niederschlag in einem äußeren Handeln findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2/86 -, juris Rn. 40).

    Zwischen dem "bloßen" Haben und Mitteilen einer Überzeugung und dem planmäßigen werbenden Agieren oder gar Agitieren liegen differenzierungsfähige und erhebliche Abstufungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 23).

    Auch wenn sich ein Anhänger verfassungsfeindlicher Ziele "nur im Kreis Gleichgesinnter" offenbart und betätigt, zieht er Folgerungen aus seiner Überzeugung für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 29 und vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7/21 -, juris Rn. 29 und Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19/18 -, juris Rn. 17, 33).

    Ein Beamter ist insbesondere verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten, und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 86 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24. August 2023 -- OVG 80 D 3/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die beamtenrechtliche Pflicht, nicht einmal den Anschein einer verfassungsfeindlichen Einstellung zu erzeugen, gilt auch im kleineren - nicht öffentlichen - Rahmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55/99 -, juris Rn. 2 ff.; 39 und vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 28 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21

    Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Aus einer Vielzahl von Äußerungen eines Beamten über einen längeren Zeitraum, die in ihrer Gesamtheit für ein verfestigtes verfassungsfeindliches Weltbild sprechen, kann ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 28).

    Es ist nicht erforderlich, dass das dem Beamten vorgeworfene Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen und aufgeklärt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 19 und Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4/09 -, juris Nr. 12; Urban, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 38 Rn. 17 m.w.N.).

    Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 23; Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 42).

    Die objektive Verletzung der Verfassungstreuepflicht nach § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG muss auch eine entsprechende (subjektive) Gesinnung des Beamten widerspiegeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 22 ff.).

    Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer verfassungsfeindlichen Gesinnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 26 sowie die Anmerkung Nitschkes hierzu in NVwZ 2022, S. 798; BVerwG Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).

    Aus einer Vielzahl von Äußerungen eines Beamten über einen längeren Zeitraum, die in ihrer Gesamtheit für ein verfestigtes verfassungsfeindliches Weltbild sprechen, kann ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 2 WDB 7/21 -, juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 80 D 3.22

    Befugnis zur Einlegung der Berufung in Disziplinarverfahren gegen Beamte der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Ein außerdienstliches Dienstvergehen, das keinen Straftatbestand erfüllt, kann die Höchstmaßnahme nur im Ausnahmefall rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 -, juris Rn. 12, 14, 19 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82/18- juris Rn. 9, 12, 17, jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2023 - OVG 80 D 3/22 -, juris Rn. 39).

    Von einer eindeutig erkennbaren Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind Fälle abzugrenzen, in den der betroffene Beamte sich durch einige wenige geschmacklose Nachrichten bzw. versendete Bilder wegen Erweckung eines "bösen Scheins" zwar achtungs- und vertrauensunwürdig verhalten hat, er aber kein Gegner der Verfassung ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2023 - OVG 80 D 3/22 -, juris Rn. 36).

    Schon das zurechenbare Setzen eines solchen Anscheins stellt eine disziplinarrechtlich bedeutsame Dienstpflichtverletzung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2/12 -, juris Rn. 33 und Urteil vom 24. August 2023 - OVG 80 D 3/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Ein Beamter ist insbesondere verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten, und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris Rn. 86 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24. August 2023 -- OVG 80 D 3/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Denn Wertvorstellungen können sich ändern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2023 - OVG 80 D 3/22 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Denn das Grundgesetz bildet gleichsam den "Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris).

    Bei Äußerungen eines Beamten, dem ein Verstoß gegen die Treuepflicht vorgeworfen wird, ist zu berücksichtigen, dass das Grundrecht des Beamten nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG auch Äußerungen unabhängig davon schützt, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris Rn. 25).

    Hiergegen wird verstoßen, wenn das Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Betrachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, juris Rn. 31).

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17

    Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Nur diese können durch das Disziplinargericht im Rahmen der Würdigung durch Akteninhalte und sonstige - evtl. auch später, im Laufe des Verfahrens nach § 68 HDG hinzutretende - Erkenntnisse untermauert werden, um so die Prognoseentscheidung, das heißt die Ausübung des ordnungsgemäßen Ermessens durch den Dienstherrn, zu überprüfen (vgl. VG Magdeburg, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 - und vom 12. Juni 2012 - 8 B 5/12 -, jeweils juris).

    Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, juris) oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16/00 - Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - VG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Denkbar ist auch, dass durch die Anwesenheit des Beamten Druck auf andere Bedienstete ausgeübt wird (Bay.VGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 16a DS 10.1010 -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WDB 2.19

    Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Insbesondere bei Aussagen, die Rückschlüsse auf eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehende Gesinnung zulassen, kann es darauf ankommen, ob die Textnachrichten, Bild- und Videodateien (sog. Postings) objektiv einen klar erkennbaren verfassungsfeindlichen Inhalt haben oder etwa angesichts einer spielerisch-scherzhaften Einkleidung der Kommunikation nicht selbsterklärend sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 27).

    Ein auf kurzfristige "Lacher" angelegter Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenverachtenden Bemerkungen in einem Chat kann dazu führen, dass ein Rückschluss auf eine ernsthaft verfassungsfeindliche Gesinnung nicht zwingend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 43).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich Beamtinnen und Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt sind, bekennen und für sie eintreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 [346]; BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 C 24/13 -, juris).

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn.13).

  • VG Magdeburg, 11.02.2015 - 8 B 19/14

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
    Die vorläufige Dienstenthebung erweist sich dann als ermessensgerecht und verhältnismäßig, wenn ohne diesen Eingriff der Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung durch die Anwesenheit des Beamten empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16.00 - Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - VG Magdeburg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 8 B 19/14 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Sonst würde jede (strafrechtliche) Ermittlung die Suspendierung rechtfertigen (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 8 B 19/14 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00

    Anforderungen an die formelle Einleitung sowie Einstellung eines

  • BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

  • BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 81 D 2.12

    Polizeibeamter; Kriminalkommissar; Disziplinarverfügung; Verweis;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22

    Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche

  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG Magdeburg, 26.05.2016 - 15 B 8/16

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 16a DS 10.1010

    Disziplinarrecht; Leiterin einer Volksschule; Verdacht auf mehrfache

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 B 101.09

    Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisses eines Beamten und seines

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 28 A 2764/15

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

  • BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02

    Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von

  • BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06

    Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2005 - 3 ZD 1/05

    Ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der angeordneten vorläufigen

  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02

    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG;

  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren -

  • BVerwG, 09.10.2019 - 2 WDB 3.19

    Einbehalt der Bezüge; Mäßigungspflicht; Uniformtrageverbot; politische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 80 SN 1.05

    Abstrakte Anforderungen an die Konkretisierung des Sachverhalts in einer

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung

  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 146 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2009 - 83 DB 1.09

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Bezügen; Schriftsatz;

  • BVerwG, 19.01.1982 - 1 DB 21.81

    Rechtsmittel

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